1. Werden die hier aufgeführten Kurse von meiner Landesärztekammer
anerkannt?
Nach Mitteilungen der Landesärztekammern im gesamten Bundesgebiet
werden die von einer Landesärztekammer anerkannten Fortbildungskurse
von allen anderen Landesärztekammern anerkannt. Die Grundlagen
der Fortbildungen bilden die Weiterbildungsordnung und die Richtlinien
der Bundesärztekammer. Somit ist gewährleistet, dass
sich alle Landesärztekammern in den anerkannten Weiterbildungsteilen
gegenseitig anerkennen. Alle hier angebotenen Kurse sind von
der Landesärztekammer Hessen anerkannt und werden somit von allen anderen Landesärztekammern im gesamten Bundesgebiet
ebenfalls anerkannt.
2.
Werden die hier angebotenen Kurse von meiner KV anerkannt?
Alle hier angebotenen Kurse werden von der KV Hessen anerkannt.
Den üblichen Gepflogenheiten entsprechend werden die Kurse
ebenfalls auch von allen anderen KVen nach einer Rückbestätigung
durch die KV Hessen anerkannt.
3.
Muss ich mich selbst um eine Anerkennung des Anbieters bei meiner
zuständigen Ärztekammer und/oder KV bemühen?
Nein, die jeweiligen Landesärztekammern und die KVen
holen die entsprechenden Informationen und Nachweise bei der
Landesärztekammer des Anbieters (in diesem Falle Landesärztekammer
bzw. KV Hessen) ein.
4.
Brauche ich Balintgruppen für die Psychosomatische Grundversorgung?
Das komplette Curriculum "Psychosomatische Grundversorgung"
wie für die Facharztprüfung sowie die Abrechnung der
entsprechenden Leistungen (Ziffern 35100/35110 EBM) im Rehmen
der Tätigkeit als niedergelassene/r Ärztin/Arzt besteht
aus dem hier angebotenen Curriculum Psychosomatische Grundversorgung
in Weilburg und den zusätzlichen 30 Stunden Balintgruppenarbeit.
Die Balintgruppen können hier gesondert belegt werden. Sie können eine
Balintguppe auch vor Ort bei einem anderen anerkannten Balintgruppenleiter
machen.
5.
Sind die hier angebotenen Balintgruppen von allen LÄKn
und KVen anerkannt?
Dr. Pervan ist anerkannt als Balintgruppenleiter sowohl von
der Deutschen Balintgesellschaft als auch von der Landesärztekammer
Hessen und der KV Hessen. Die hier angebotenen Kurse werden
bundesweit anerkannt.
6.
Warum muss ich Balintgruppen gesondert belegen?
In den meisten Bundesländern wird eine kontinuierliche Balintgruppenarbeit verlangt. Das bedeutet, die Teilname an
einer Balintgruppe muss mindestens einmal im Monat und über
mindestens sechs Monate bestehen. Eine Blockveranstaltung
mit komprimierter Balintgruppenarbeit über einen kürzeren
Zeitraum wird im Allgemeinen nicht anerkannt.
7.
Wie kann ich die Gebühr bezahlen?
a)per Überweisung auf das angegebene Konto, b)Barzahlung gegen Beleg bei den Veranstaltungen
nach vorherigen schriftlicher Anmeldung.
8.
Welche Atteste bekomme ich?
Bei jeder Veranstaltung wird eine Teilnahmebescheinigung erteilt. Diese dient der Abrechnung der Reisekosten, die Sie
steuerlich geltend machen können. Am Ende einer kompletten
Veranstaltung bekommt jeder Teilnehmer ein Gesamtattest,
das für die Facharztprüfung oder Ermächtigung
zur Abrechnung der Ziffer 35100/35110 EBM an die zuständige
Behörde eingereicht werden (Landesärztekammer und/oder
Kassenärztliche Vereinigung).
Alle hier
angebotenen Kurse werden von der Landesärztekammer Hessen
als Fortbildung anerkannt und zertifiziert. Die Zertifizierungspunkte
werden auf den jeweiligen Teilnahmebescheinigungen bzw. Gesamtattesten
der Fortbildungen aufgeführt.
Beachten
Sie bitte, dass die automatische Gutschrift auf Ihrem Punktekonto
nur erfolgen kann, wenn Sie Ihren Barcode mit Ihrer EFN bei
jeder Veranstaltung in die Teilnehmerliste aufkleben.
Folgende
Zertifizierungspunkte wurden von der Landesärztekammer
Hessen für die hier angebotenen Fortbildungen attestiert:
Balintgruppe
4 Doppelstunden:
Wird pro Veranstaltung mit 5 Punkten zertifiziert
Psychosomatische
Grundversorgung:
Für
einen eintägigen Kurs werden 12 Punkte zertifiziert
Für
eine Wochenendveranstaltung werden jeweils 19 Punkte
zertifiziert
Die komplette Belegung des Kurses wird mit insgesamt
50 Punkten zertifiziert.
Autogenes
Training:
Der
komplette Grundkurs wird mit 20 Punkten zertifiziert.
Der
komplette Fortgeschrittenenkurs wird mit 20 Punkten
zertifizert